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 AGB

Geschäftsbedingungen von Oestreich Design, Ihrer Werbeagentur in Frechen

Stand: 30.03.2021

1. Allgemeines

Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (Angebote, Wartungsverträge, KV, etc.) (in schriftlicher und/oder elektronischer Form) zwischen der Agentur Oestreich Design (folgend: Oestreich Design genannt) und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil.

Nebenabreden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, sind ausschließlich schriftlich, ob per Briefpost oder auf elektronischem Wege per Email zu vereinbaren. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.

2. Angebot

Die Angebote von Oestreich Design verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

3. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer das von Oestreich Design zugesendete Angebot unter Einhaltung der Angebotsgültigkeit in schriftlicher Form oder per E-mail annimmt – und zwar mit unterzeichnen der Auftragsbestätigung am Ende des Angebots. Annahmen des Auftraggebers werden von Oestreich Design durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-mail oder Briefpost angenommen.

Im Rahmen des Auftrags besteht für Oestreich Design grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er – sofern nicht anders vereinbart – die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Oestreich Design eine angemessene Erhöhung des im Angebot festgelegten Entwicklungsaufwandes zu verlangen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist Oestreich Design berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

4. Zahlungsbedingungen

Insofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, sind alle von Oestreich Design gestellten Rechnung unter Einhaltung von einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt Oestreich Design zu Berechnung von Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber an Oestreich Design zu zahlende Vergütung nach Abschluss des gegenwärtigen Projektes, sowie nach Rechnungsstellung durch Oestreich Design fällig.

Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von Oestreich Design fällig.

5. Eigentum und Transport von Datenträgern und Dateien

Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von Oestreich Design.

Bei Beschädigung oder Verlust dieser Daten hat der Auftraggeber Oestreich Design die Kosten, die zur Wiederherstellung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Oestreich Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten und sonstige Werke herauszugeben. Falls der Auftraggeber die Herausgabe wünscht, ist dieses schriftlich zu vereinbaren und, nach Absprache, gesondert zu vergüten.

Hat Oestreich Design dem Auftraggeber Datenträger und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung Oestreich Design verändert werden. Die Kosten des Transports von diesen, egal ob online und/oder offline, trägt der Auftraggeber.

Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, haftet Oestreich Design nicht für Mängel an Datenträgern und/oder Dateien. Die Haftung von Oestreich Design ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Lieferzeit

Die Liefertermine werden von Oestreich Design immer gesondert kalkuliert und sind individuell. Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung und der Erstellung eines Feedbacks von Entwürfen, Demos, Projektzwischenständen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung rechnet sich jeweils vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, jedweder Form verlangen, welche die Anfertigungsdauer verlängern oder verkürzen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend des neu kalkulierten Aufwandes. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7. Korrektur, Abnahme und Beanstandung des Projektes

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 8 % des reinen Arbeitsaufwands nicht überschreiten, sind in den vereinbarten, kalkulierten Aufwänden enthalten. Bei Überschreitung dieser informiert Oestreich Design den Auftraggeber im Voraus.

Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt Oestreich Design keine Haftung.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Dieser kann auf elektronischem oder schriftlichem Wege erfolgen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten seitens des Auftraggebers und Oestreich Design unterbrechen diese Regelung nicht.

In jedem Fall sind diese von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitige Ankündigung gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen des Arbeitsergebnisses haben, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

8. Gewährleistungen & Mängel

Oestreich Design verpflichtet sich im Rahmen eines jeden Auftrages, vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster (Wie zum Beispiel Design Guidelines usw.) sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Ferner verpflichtet sich Oestreich Design bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (zum Beispiel bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Oestreich Design erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Oestreich Design ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

8.2. Der Kunde stellt Oestreich Design von Ansprüchen Dritter frei, wenn Oestreich Design auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Oestreich Design beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet Oestreich Design für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Oestreich Design die Kosten hierfür der Kunde.

8.3. Oestreich Design haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Oestreich Design haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist Oestreich Design verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt Oestreich Design von Ansprüchen Dritter frei, wenn Oestreich Design nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat. Erachtet
Oestreich Design für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch
eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.

8.4. Auf Schadensersatz haftet Oestreich Design – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. In keinem Fall haftet Oestreich Design wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Oestreich Design haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

8.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.

8.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 8.1. – 8.3. gelten nicht, soweit Oestreich Design einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

8.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Oestreich Design.

8.9. Soweit die Haftung von Oestreich Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Oestreich Design.

9. Urheberrecht und Copyright

Urheberrechte / Nutzungsrechte
Von Oestreich Design erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen von erstellten Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert und/oder erweitert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber Oestreich Design eine Vertragsstrafe von 150% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Urheberrecht für veröffentlichte (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) bleibt im alleinigen Eigentum von Oestreich Design. Es werden dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte gewährt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw. Oestreich Design bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) im Rahmen der branchenüblichen Eigenwerbung zu verwenden.

Eine Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Vereinbarung. Oestreich Design hat das Recht, auf allen von Oestreich Design erstellten Werken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Oestreich Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Copyrightrechte Dritter
Oestreich Design wird für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Ferner ist es möglich, dass sich Oestreich Design an lizenzpflichtigen und nicht lizenzpflichten Softwares, Skripten und Programmcodes, wie Templates für Website bedient. Es ist nicht ausgeschlossen, dass typische Gestaltungsstile, wie Linien, Farben oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons, etc) aber auch Programmcode (html, css, js, php, etc..) für andere Auftragsarbeiten wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich keine Exklusivrechte. Sollte Oestreich Design Templates (Vorlagen zur Entwicklung von Websites), Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Oestreich Design eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Oestreich Design erhoben werden. Das Recht auf Exklusivität kann ausschließlich gesondert und schriftlich vereinbart werden.

Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Oestreich Design übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Oestreich Design von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen Oestreich Design wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung.

Ideen, Konzepte und Entwürfe
Zu Beginn der Projektarbeiten werden von Oestreich Design in der Regel Ideen, Konzepte und Entwürfe erstellt. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Website des Auftraggebers, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, entsteht für Oestreich Design das Recht auf Erhebung von Schadensersatzansprüchen.

Kundenliste
Zur branchenüblichen Werbung ist Oestreich Design berechtigt, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – auf seiner Website, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu veröffentlichen.

10. Haftung

Für Schäden haftet Oestreich Design nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Oestreich Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

11. Überlassene Materialien

Vom Auftraggeber überlassene Datenträger, Dateien oder Daten sind nach Abschluss eines Projektes auf Kosten des Auftraggebers abzuholen. Darüber hinaus übernimmt Oestreich Design keine Haftung für diese.

12. Datensicherheit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Oestreich Design von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern freizusprechen. Datenträger, Dateien oder Daten, die der Auftraggeber Oestreich Design zur Verfügung stellt, werden vom Auftraggeber zusätzlich in Form einer Sicherheitskopie gesichert.

13. Sonstige Bestimmungen

Sollte ein Auftraggeber aus nicht von Oestreich Design zu verantwortenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, behält sich Oestreich Design das Recht vor, als bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen, mindestens aber 25% des Nettoauftragswerts.

14. Fremdleistungen Dritter

Oestreich Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Falls Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Oestreich Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben. Insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die genannte und vereinbarte Fremdleistung.

15. Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-)Rechtsordnungen. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Frechen, Sitz von Oestreich Design.

Oestreich Design
Sabine Oestreich
Mauritiusstr. 35
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